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Wasserleitungen von Sanitär

Zum Wohle des Gesundheitszustandes der Menschen sind die Sicherheitseinrichtungen und die Sicherungsmaßnahmen nach der EN 1717 oder 1988-4 einzuhalten!

Von Sanitär zu installieren und nach Fachkenntnissen umzusetzen.

Die entsprechenden Normen sind bei Sanitär Angeboten immer anzugeben.

Die DIN 1988-4 wird durch die neue EN 1717 in zeitnaher Zukunft abgelöst.

Aus diesem Grund dient die Norm EN 1717 als Grundlage für die Sanitäreinrichtungen.

Die Europäische Normenthält viele Vorgaben für bestimmte Sanitär Anwendungen. Die in Deutschland, Österreich, der Schweiz nicht üblich sind und umgekehrt.

Dies wird in deren nationalen Ausgaben bzw. Ergänzungsnormen erläutert. Für die Sanitärtechnik die EN 1717 ändert sich zur DIN 1988.4. So existieren vor allem Rohrtrenner des Typens EA 3, Sammelrohrbelüfter, Bauarten D und E nicht mehr in der EN 1717.

Nach der Norm die Heizungsanlagen dürfen über keinen Schlauch befüllt werden. Es darf nur noch durch einen festen Anschluss befüllt werden.

Es wird durch die EN 1717 auch die Sicherheit der Trinkwasseranlagen erhöht.

Sanitär verlegt Trinkwasserleitungen

Das Trinkwasser kann in Leitungen bei angeschlossen Apparaten wie Wasch-, Geschirrspülmaschinen, nach dem Ausfließen in Badewanne, Waschbecken, Behältern, Fässern, beim Abfüllen unter Anderem verändert werden.

Es wird in 5 Flüssigkeitskategorien bei Sanitärinstallation je nach Grad der Veränderung unterschieden.

Das Trinkwasser kann in der Trinkwasserleitung aus verschiedenen Aspekten verändert werden. Diese wäre beim Rückfließen von verunreinigtem Wasser gegeben. Auch durch das direkte Verbinden von Trinkwasseranlagen mit anderen Anlagen würde das Wasser verunreinigen. Das heißt das Verbinden mit Regenwassernutzungsanlagen, Heizungsanlagen oder Autowaschanlagen.

Sanitärinstallateure kennen sich mit Stagnation.  

Bei Stagnation ist das stehende Wasser gemeint. Die sich in Leitungen sammelt und bei Stillstands Zeiten bzw. bei nicht genutztem Wasser wird von Legionellen befallen. Dies entspricht in keinem Fall der Trinkwasserverordnung.

Durch den unsachgemäßen Betrieb und durch mangelnde Wartung von Sanitäranlagen wird die normgerechte Trinkwasserqualität ebenfalls nicht garantiert.

Es gibt verschiedene Fälle im Sanitärgewerk die unterschieden werden.

Das Rückfließen aus höher gelegenen Anlageteilen. Z. b. bei Wassermangel im Versorgungsnetz, Pumpenausfall, beim Absperren im Haus und Öffnen tiefer liegender Sanitäranlagen.

Der nächste Fall ist das Rücksaugen. Der entsteht meistens aus der Folge des Rückfließens. Dabei entsteht der Unterdruck in der Leitung. Beim Entleeren von Leitungen oder bei einem Rohrbruch. Als letztes gibt es das Rückdrücken.

Dies wird bezeichnet  zum Beispiel bei einem Druckanstieg in der Wassererwärmer. Oder bei einen hohem Betriebsdruck angeschlossener  Heizungsanlagen die während des Nachfüllens stattfinden.

Sanitär: Rückfließens des Wassers

Das Rückfließen des Wassers wird nach EN 1717 bei Sanitärinstallationen geachtet.

Die verhindert in den die Sicherungsmaßnahmen verrichtet werden mit zusätzlichem Einbau von Sicherungseinrichtungen. Damit sind die Sicherungsarmaturen im Sanitärbereich gemeint.

Die Sicherungsmaßnahmen nach EN 1717 und Sicherungseinrichtungen sind zum Schutz vorgeschrieben.

Die dienen für das Trinkwasser in öffentlichen Versorgungssystemen und sogar für das Brunnenwasser bei der Eigenwasserversorgung. Damit ist das Trinkwasser in den Leitungen gemeint die Menschen für sich nutzen.

Sanitärinstallationen dürfen nur vom Fachmann errichtet

Die Zulässigkeit einer direkten Verbindung von einer Trinkwasseranlage mit einer anderen ist untersagt.

Damit ist die zentrale Wasserversorgung oder die Eigenwasser Versorgunganlage gemeint.

Im Normalfall kann eine Sanitäranlage mit einer anderen Trinkwasseranlage nur indirekt verbunden werden. Das heißt nur unter Zwischenschalten eines Besonderen Bauteils. Es ist sogenanntes Schwimmerventil mit freiem Auslauf in einem offenen Behälter.

Sanitärinstallationen dürfen nur vom Fachmann errichtet werden!

Eine direkte Verbindung darf nicht mit nicht-trinkwasseranlagen wie Heizungsanlagen, Regenwasser- verschmutzungsanlagen oder Autowaschanlagen verbunden werden. Dies ist nicht zulässig.

Durch die DIN 1988-4 durfte ein Heizkörper über einen Schlauch mit dem Trinkwasser verbunden sein. Dies ist bei Beachtung und mit zwischenbau von Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter. Nach der EN 1717 dürfen durch einen gesicherten Systemtrenner geschlossenen Heizungsanlagen mit der Trinkwasserleitung verbunden sein.

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