LEISTUNGSVERZEICHNIS UND ANGEBOTSERSTELLUNG DURCH AUFTRAGNEHMER

Jedes Gewerk benötigt ein Angebot mit einem Leistungsverzeichnis kurz LV genannt. Das Leistungsverzeichnis wird von Architekten erstellt, in dem die Grundlage der statischen Berechnungen und Zeichnungen verwendet werden.

Auch für die Abbrucharbeiten werden Volumen und einzelne Positionen beschrieben. Das Leistungsverzeichnis beginnt mit Vertragsgrundlagen in den muss folgendes beschrieben werden:

1. Vertragsbestimmungen

2. Technische Vorschriften bezüglich der jeweiligen Gewerke und deren Angebot.

3. Gutachten, Fachplanungen und Ausführungszeichnungen des Architekten und Ingenieure.

4. Baugenehmigungen mit Auflagen und Anlagen.

5. Allgemeinen Vertragsbedingungen für Auftragnehmer nach DIN und VOB.

6. Allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB.

7. Geltende DIN-Vorschriften für beschriebene Leistungen.

8. Anforderungen für das Angebot des Bauunternehmers.

9. Mögliche Änderungen des Vertrages und Ausführungen des Leistungsverzeichnisses.

10. Anforderungen zur Rechnungsstellung.

11. Haftung der Auftragnehmer.

12. Geschäftsbedingungen.

Besondere Vertragsbedingungen

1. Reinigung der Baustelle, falls notwendig auch die Straßenreinigung

2. Beschaffung und Lieferung erforderlicher Baumaterialien, Musterstücke, notwendige Baustoffprüfungen und dadurch entstehende Kosten.

3. Ausführungsfristen.

4. Umlagen bezüglich der Abrechnungssumme an den Baukosten sowie Kosten für die Bauwesenversicherung und der Bauschlussreinigung.

5. Bauabnahme sowie Teilabnahmen.

6. Gewährleistung, Gerichtsstand für Alle Streitigkeiten und Sicherungen sämtlicher Ansprüche bei Insolvenz des Auftragsnehmers.

7. Allgemeine und besondere technische Vorschriften.

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Baustelleneinrichtung. Vor Beginn von jeweiligen Bauarbeiten der Bauunternehmer muss für erforderliche Vorbereitungen gesorgt werden. Einrichtungen und Vorhaltung über die gesamte Bauzeit von Baucontainern, Umkleide und WC Anlagen, Wiederherstellung des Geländes, herrichten der erforderlichen und ordnungsgemäßen Durchführungen der Aufgabe von Baustellenabsperrung, Baustraßen, Lieferung und vorhalten erforderlicher Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel.

Einzelne Positionen in dem Leistungsverzeichnis

Der Architekt beschreibt die jeweiligen Gewerke der einzelnen Positionen mit Mengenangaben, falls notwendig ist, mit Höhen, Breiten, Vorhaltedauer, Zulagen, Materialbezeichnung und statischen Positionen.

Außer Leistungsverzeichnis

Für die Angebotsaufforderung erfragt der Architekt zuerst telefonisch oder per E-Mail mehrere Bauunternehmer (mindestens 5) ob das Interesse und die Kapazität eines Bauvorhabens bestehen.

Bei positiver Rückmeldung versendet der Architekt ausgeschriebene und geprüfte Leistungsverzeichnisse an dem Bauunternehmer sowie sämtliche Zeichnungen, Genehmigungen, Lagepläne und Statik.

Angebotsbewertung

Nach Eingang mehrerer Angebote gemäß der Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis bei dem Architekten, werden diese sorgsam geprüft, bewertet und dem Bauherren zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Anbei versendet der Architekt eine Liste der Submissionen an den Bauherren der jeweiligen Gewerke mit detaillierten Erklärungen und Empfehlungen. Der Architekt arbeitet im Auftrag und Namen des Bauherrn. Zu den Ausführungen gehört das Ermitteln des besten und günstigsten Angebotes für das Bauvorhaben.

Bei den günstigen Angeboten darf die Qualität der ausgeschriebenen Bauleistungen nicht leiden und muss ordnungsgemäß und fristgerecht im Zeitplan ausgeführt werden. In der Submissionsliste listet der Architekt alle Angebote von Bauunternehmern mit dem Gesamtpreis, Nachlässen, Skonto und Bewertungen des günstigsten Angebotes, idealpreis sowie die Wirtschaftlichkeit angebotenen Anlagen und Ausrüstungen.

Zusammenfassung des Leistungsverzeichnisses

Anhang welche Unterlagen erstellt der Bauunternehmer für sein Angebot? Das Leistungsverzeichnis der Architekten dient als Grundlage eines Angebotes. Das Leistungsverzeichnis bezieht sich auf Grundlagen von Statische Berechnungen, Bodenanalysen, Wärmeschutznachweis, Gutachten, Staatliche Auflagen und Genehmigungen. In gekürzter Form wird das Leistungsverzeichnis unter Baubeteiligten als LV genannt.

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