Bauantrag – Planung vom Genehmigungsverfahren

Der Bauherr überprüft und bewilligt die vorgelegten Baupläne der Architekten. Diese werden dann die notwendigen Genehmigungsverfahren bei Bauämtern und weiteren Behörden in Angriff nehmen, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Wenn notwendig, dann werden Verhandlungen geführt und Details in der Gesamtplanung angepasst.

Nur ein Architekt kann für den Bauherren die Baugenehmigung beantragen, da die „Bauvorlageberechtigung“ mit dem Titel „Architekt“ geschützt wird.

Das bedeutet im Einzelnen, dass die Architekten sämtliche Vorlagen anhand von öffentlich-rechtlichen Vorschriften selber oder unter Mitwirkung weiterer fachkundiger Beteiligter erstellen und einreichen. Die beauftragen Architekten sprechen und verhandeln mit den zuständigen Behörden. Für das gesamte Bauprojekt oder einzelne Bauabschnitte werden alle benötigten Anträge erstellt, eingereicht und es wird auf die Bewilligung hingearbeitet. Das umfasst auch Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen innerhalb der vor Ort geltenden Regelungen.

Auf Anfrage der Bauämter werden die Architekten weitere Unterlagen einreichen, erstellen oder anpassen und Details der Planung erläutern. Zudem prüfen die Architekten für alle Freiflächen, ob vor der Umgestaltung Genehmigungen notwendig sind und beantragen diese bei Bedarf.

Die besonderen Leistungen der Leistungsphase 4 lauten:

- Zur Vermeidung von Nachbarschaftsstreit kann der Architekt oder die Bauleitung mit Nachbarn reden und Problemlösungen vereinbaren.

- Für weitere Prüfverfahren besonderer Bauvorhaben werden die benötigten Unterlagen ausgearbeitet.

- Sollte der Bauherr mit seinem Bauprojekt rechtliche Probleme erhalten, dann kann der Architekt ihn beim Klage- oder Widerspruchsverfahren und ähnlichen Schritten unterstützen.

- Treten besondere Umstände ein, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, wird der Architekt die Genehmigungsunterlagen anpassen.

Diese Planungsphase wird mit 3% vom Gesamthonorar kalkuliert.

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